LANDSCHAFTEN DER ZUKUNFT: WIE GESTALTEN WIR SIE?

Der Bundesrat hat 2020 im «Landschaftskonzept Schweiz» behördenverbindliche Landschaftsqualitätsziele formuliert. Diese total 14 Ziele unterstützen die landschaftsrelevanten Akteur*innen auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden dabei, hohe Landschaftsqualitäten zu erreichen.

Landschaftsqualitätsziele des Landschaftskonzepts Schweiz

Landschaftsqualitätsziele des Landschaftskonzepts Schweiz

 

Allgemeine Landschaftsqualitätsziele:

Ziel 1: Landschaftliche Vielfalt und Schönheit der Schweiz fördern: Die landschaftliche Vielfalt und Schönheit der Schweiz ist in ihrer Qualität erhalten und hat sich unter Stärkung der regionstypischen natürlichen und kulturellen Eigenarten weiterentwickelt.

Ziel 2: Landschaft als Standortfaktor stärken: Die Landschaft mit ihren Natur- und Kulturwerten ist als bedeutender Standortfaktor attraktiv und erlebbar. Ihre Leistungen für Wertschöpfung, Identität, Erholung, Gesundheit und ästhetischen Genuss sind anerkannt und gesichert.

Ziel 3: Landnutzungen standortgerecht gestalten: Landnutzungen sind vielfältig, multifunktional, störungsarm und angepasst an die natürlichen Standortverhältnisse und die spezifischen regionalen kulturellen Werte. Sie gewährleisten die Stärkung der landschaftlichen Eigenart, die Funktionsfähigkeit der Lebensräume und die Gestaltung wertvoller Übergangsbereiche.

Ziel 4: Eingriffe sorgfältig und qualitätsorientiert ausführen: Bauten und Anlagen tragen der landschaftlichen Eigenart eines Standortes Rechnung und sind qualitätsorientiert gestaltet. Der Boden wird haushälterisch genutzt, die Beeinträchtigung ökologisch wertvoller Lebensräume ist minimiert. Die nötigen Schutz- und Wiederherstellungsmassnahmen und wo erforderlich angemessene Ersatzmassnahmen sind zeitnah umgesetzt sowie wirkungsvoll und langfristig gesichert. Die Bündelung der Infrastrukturen, die Konzentration der Bauten und die Beseitigung von Beeinträchtigungen erhöhen die Landschaftsqualität.

Ziel 5: Kulturelles und natürliches Erbe der Landschaft anerkennen: Die geschützten und schützenswerten Landschaften, Ortsbilder und Denkmäler mit ihrer Umgebung sind als wertvolle Zeugnisse der Natur- und Kulturgeschichte anerkannt, raumplanerisch gesichert und aufgewertet.

Ziel 6: Hochwertige Lebensräume sichern und vernetzen: Zur Förderung der Landschaftsqualität sowie zur Sicherung der Ökosystemfunktionen und der Arten sind die wertvollen natürlichen und naturnahen Lebensräume erhalten, aufgewertet und vernetzt. Insbesondere können Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung ihre Funktion erfüllen und sind raumplanerisch gesichert.

Ziel 7: Natürliche Dynamik zulassen: Landschaften, in denen die Entwicklungsdynamik natürlich ablaufen kann, sind gefördert. So verfügen beispielsweise Gewässer über ausreichend Raum und können sich natürlich oder naturnah entwickeln. Sie bieten den einheimischen Arten ökologisch wertvolle Lebensräume und wo möglich den Menschen Naturerlebnisse und Erholung.

Qualitätsziele für spezfische Landschaften:

Ziel 8: Städtische Landschaften – qualitätsorientiert verdichten, Grünräume sichern: Eine qualitätsorientierte Siedlungsentwicklung nach innen pflegt und stärkt städtebauliche Qualitäten wie gewachsene Ortsbilder, standortangepasste Siedlungsstrukturen und Bautypologien, attraktive Freiräume, identitätsstiftende Orte sowie kulturgeschichtliche Werte. Vielfältige naturnahe, gut gestaltete und nutzbare Freiräume wie Grün- und Gewässerräume, unversiegelte Böden, Stadtbäume und -wälder, Wasserflächen, Durchlüftungskorridore sowie begrünte Dächer und Fassaden werten die Siedlungen ökologisch auf. Sie tragen zu einem angenehmen Stadt-klima, einem ausgeglichenen Wasserhaushalt und zur Artenvielfalt bei und ermöglichen Erholung, Bewegung und Naturerlebnisse.

Ziel 9: Periurbane Landschaften – vor weiterer Zersiedlung schützen, Siedlungsränder gestalten: Die Siedlungsentwicklung ist in zentralen und gut vom öffentlichen Verkehr erschlossenen Lagen konzentriert. Qualitätsorientiert nach innen entwickelte Siedlungen sind klar begrenzt, ordnen sich gut in die umgebende Landschaft ein und verfügen über ausreichend Freiräume. Am Siedlungsrand sind die Siedlungsgrenzen langfristig gesichert und der Übergang vom Siedlungsgebiet in die umgebende Landschaft wird qualitativ hochwertig gestaltet. Er bietet der Bevölkerung attraktive und für den Langsamverkehr gut erschlossene Möglichkeiten zur Bewegung und Naherholung und trägt zur ökologischen Vernetzung bei.

Ziel 10: Ländlich geprägte Landschaften – standortangepasster Nutzung Priorität einräumen: Regionaltypische Nutzungsformen sowie charakteristische landschaftliche Qualitäten mit ihren Naturwerten und baukulturellen Qualitäten sind gepflegt und aufgewertet. Eine qualitätsorientierte Siedlungsentwicklung nach innen stärkt die Landschaftsqualität. Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen konzentrieren sich auf bereits gut erschlossene Standorte und gliedern sich gut in die Landschaft ein.

Ziel 11: Hochalpine Landschaften – Natürlichkeit erhalten: Die hochalpinen Landschaften behalten ihren natürlichen Charakter und ermöglichen das Erleben von Natur und Landschaft. Die Entwicklungsdynamik kann natürlich ablaufen, soweit nicht volkswirtschaftlich wichtige Infrastrukturen oder Siedlungen bedroht werden. Eingriffe sind bezüglich ihrer Platzierung, Dimensionierung und Materialisierung optimiert und tragen hohen gestalterischen Ansprüchen Rechnung.

Ziel 12: Hauptsächlich landwirtschaftlich genutzte Landschaften – Kulturland erhalten und ökologisch aufwerten: Das Kulturland ist in qualitativer und quantitativer Hinsicht erhalten und nachhaltig genutzt; das Wachstum der Bauzonen und der Bodenverbrauch ausserhalb der Bauzone sind minimiert. Speziallandwirtschaftszonen, insbesondere für grossflächige bodenunabhängige landwirtschaftliche Produktionen, sind in landschaftlich wenig sensiblen Räumen konzentriert. Wertvolle natürliche und naturnahe Lebensräume sind erhalten, aufgewertet und vernetzt; sie unterstützen den regionalen Landschaftscharakter.

Ziel 13: Tourismusgeprägte Landschaften – landschaftliche und baukulturelle Qualitäten sichern und aufwerten: Regionaltypische landschaftliche und baukulturelle Qualitäten sind gesichert und gestärkt. Neu- und Umbauten touristischer Bauten und Anlagen sind auf gewachsene Ortsbilder, Siedlungsstrukturen und Bautypologien, kulturgeschichtliche Werte sowie auf Landschafts- und Naturwerte abgestimmt. Sie tragen durch ihre Gestaltung zu landschaftlichen und baukulturellen Qualitäten bei. Die Tourismusinfrastruktur sowie intensivtouristische Nutzungen und ihre Erweiterungen sind auf dafür geeignete Standorte konzentriert und räumlich begrenzt.

Ziel 14: Herausragende Landschaften – regionalen Landschaftscharakter aufwerten: Der Charakter herausragender Landschaften mit ihren Kultur- und Naturwerten ist durch Bund, Kantone und Gemeinden langfristig gesichert und gestärkt. Die Landschaften sind mit auf den Schutz- und Entwicklungszielen basierenden Massnahmen aufgewertet und die landschaftliche Eigenart ist gestärkt.